Austritt

Wenn Sie den KSV verlassen wollen, so ist der Austritt zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich, sofern Sie dann mindestens ein halbes Jahr lang dem Verein angehört haben (§ 5 der Satzung). Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens 2 Monate vor Halbjahresende in der Geschäftsstelle eingetroffen sein.

Wenn das kündigende Mitglied nicht mehr am Schwimmbetrieb teilnimmt, legen Sie bitte den Mitgliedsausweis der Kündigung bei, anderenfals senden Sie den Mitgliedsausweis nach Beendigung der Mitgliedschaft an die Geschäftsstelle.

Der Austritt wird Ihnen via E-Mail an die auf der Beitrittserklärung angegebenen E-Mail-Adresse bestätigt.

Haben Sie Fragen? Wir geben Ihnen gerne während unserer Geschäftszeiten Auskunft.

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