Die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge erfolgen nach § 2 der Beitragsordnung halbjährlich und grundsätzlich per Einzugsermächtigung, jeweils zu Beginn des Halbjahres. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein,werden gem. § 2, Abs. 2 der Beitragsordnung Bearbeitungsgebühren i.H.v. 15,00 € erhoben.