Jugendliche der Jugendgruppe 1 – 2019/20

Tag Zeit Ort Art Trainer/Übungsleiter Montag 18.30 – 20.00 SH im FEZ Wassertraining Nils Mittwoch 19.00 – 20.00 SH im FEZ Wassertraining Nils {source}[[?php$Tabelle = „oysoz_ksv_mitglieder“;$GruppeID = „350“; // 350 Ju1$Auswahl = „mitgliedid, nachname, vorname, geburtstag“;$output_Ju1 = „“;$sql_query = „select $Auswahl from $Tabelle where merkmalsnr in ($GruppeID) order by nachname“;$database->setQuery($sql_query);$rows = $database->loadObjectList();$x = 1;$anzahl = […]

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Kaulquappengruppe A-D

Derzeit lernen in 5 Gruppen unsere Jüngsten samstags das schwimmen. Tag Gruppe Zeit Inhalt Samstag KQ-A 11:00 – 11.1511:15 – 11.45 Erwärmung/AthletikWassergewöhnung und Wassertraining KQ-B 11:30 – 11.4511.45 – 12.15 Erwärmung/AthletikWassergewöhnung und Wassertraining KQ-C 12:00 – 12.1512.15 – 12.45 Erwärmung/AthletikWassergewöhnung und Wassertraining KQ-D 12:45 – 13.0013.00 – 13.45 Erwärmung/AthletikWassergewöhnung und Wassertraining KQ-E 13:30 – 13.4513.45

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Austritt

Wenn Sie den KSV verlassen wollen, so ist der Austritt zum 30.06. und 31.12. eines Jahres möglich, sofern Sie dann mindestens ein halbes Jahr lang dem Verein angehört haben (§ 5 der Satzung). Ihr Kündigungsschreiben muss spätestens 2 Monate vor Halbjahresende in der Geschäftsstelle eingetroffen sein. Wenn das kündigende Mitglied nicht mehr am Schwimmbetrieb teilnimmt,

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vereinsausweis muster

Mitgliedsausweise

aktueller Mitgliedsausweis vom KSVMitgliedsausweise vom DSA Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis mit Lichtbild. Dieser ist bei jedem Training mitzuführen und vorzuzeigen.Sollte Sie noch keinen Mitgliedausweis haben, senden Sie bitte ein Foto auf dem man das Mitglied frontal gut erkennen kann (es kann, muss aber kein Passfoto sein!) via E-Mail an O.Geddert@ksv-schwimmen.de. Die Datei sollte nicht

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Beitragszahlung

Die Zahlungen der Mitgliedsbeiträge erfolgen nach § 2 der Beitragsordnung halbjährlich und grundsätzlich per Einzugsermächtigung, jeweils zu Beginn des Halbjahres. Sollte die Abbuchung nicht möglich sein,werden gem. § 2, Abs. 2 der Beitragsordnung Bearbeitungsgebühren i.H.v. 15,00 € erhoben.

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